Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) der LUB GmbH - Linguistische Unternehmensberatung
§ 1 Allgemeines
(1) Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit uns. Mit Vertragsschluss erkennt der:die Auftraggebende diese Bedingungen verbindlich an. Abweichungen hiervon müssen in textform vereinbart werden.
(2) Die von uns abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht ein bestimmter Erfolg. Insbesondere schulden wir nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Stellungnahmen und Empfehlungen von uns bereiten unternehmerische Entscheidungen des:der Auftraggebenden vor. Sie können diese in keinem Fall ersetzen.
(3) Wir können den Auftrag ganz oder teilweise durch sachverständige Mitarbeiter*innen, gewerbliche oder freiberufliche Kooperationspartner*innen durchführen lassen.
(4) Der:die Auftraggebende sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Vertrages am Geschäftssitz ein ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses dienliches Arbeiten erlauben.
(5) Zur erfolgreichen Auftragsdurchführung ist Voraussetzung, dass uns auch ohne besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und dass wir von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt werden, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während unserer Tätigkeit bekannt werden.
(6) Das Vertrauensverhältnis zwischen dem:der Auftraggebenden und uns bedingt, dass wir über vorher durchgeführte und/oder laufende Aufträge andere Beratungsfirmen, die unseren definierten Einsatzbereich berühren, umfassend informiert werden.
§ 2 Geltungsbereich und Umfang
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten uneingeschränkt, außer wenn ihre Gültigkeit ausdrücklich und in textform vor Auftragserteilung außer Kraft gesetzt und ihre Außerkraftsetzung von uns bestätigt wurde.
(2) Alle Aufträge und sonstige Vereinbarungen sind rechtsgültig, sobald sie vom:von der Auftraggebenden mündlich oder schriftlich erteilt worden sind. Sie unterliegen ab dem Moment ihrer Gültigkeit den AGBs.
(3) Wir erbringen unsere Leistungen in schriftlicher oder mündlicher Form.
(4) Auch wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom:von der Auftraggebenden nicht angefordert oder gelesen werden, gelten diese als stillschweigend vereinbart.
§ 3 Auftragsumfang
(1) Der Auftragsumfang wird zwischen dem:der Auftraggebenden und uns in textform vereinbart.
(2) Eine etwaige Erweiterung des Beratungsauftrages im Laufe der Beratung durch den:die Auftraggebende:n zieht eine Anpassung des vereinbarten Honorars nach sich.
§ 4 Berichterstattung
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, verpflichten wir uns, über unsere Arbeit Bericht zu erstatten. Am Ende des Auftrages wird das Resultat unserer Arbeit entweder in Form eines Berichtes in textform oder einer Präsentation dem:der Auftraggebenden vorgelegt. Mit dieser Vorlage endet der Auftrag.
§ 5 Schutz des geistigen Eigentums
(1) Der:die Auftraggebende ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im Zuge des Auftrages von unseren Mitarbeiter*innen und unseren Kooperationspartner*innen erstellten Unterlagen unabhängig von der Form nur für Erfüllung des Auftrages Verwendung finden.
(2) Berufliche Äußerungen von uns dürfen nicht zu Werbezwecken des:der Auftraggebenden verwendet werden. Ein Verstoß berechtigt uns zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge.
(3) Die erstellten Beratungs- und Dienstleistungen sind unser geistiges Eigentum. Das Nutzungsrecht daran steht dem:der Auftraggebenden, auch nach Bezahlung des Honorars, lediglich für eigene Zwecke und in dem Auftrag beschriebenen Umfang zu. Die Weitergabe durch den:die Auftraggebenden:n sowie jedwede Überlassung zu Reproduktionszwecken zieht Schadensersatzansprüche nach sich. In einem solchen Fall ist ein Ausgleich in der Höhe des durch die Weitergabe der Informationen bei uns entstandenen wirtschaftlichen Schadens zu leisten, mindestens jedoch in doppelter Höhe der Projektkosten die ursprünglich zur Erstellung des geistigen Eigentums anfielen.
§ 6 Mängelbeseitigung und Gewährleistung
(1) Wir sind berechtigt und verpflichtet, uns nachträglich bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an unserer Leistung zu beseitigen. Wir sind verpflichtet, den:die Auftraggebende:n hiervon in Kenntnis zu setzen. Diese Gewährleistungspflicht umfasst den Zeitraum von 6 Monaten nach Erbringung der Leistung.
(2) Der:die Auftraggebende hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Mängeln, sofern diese von uns zu vertreten sind. Dieser Anspruch erlischt 3 Monate nach Erbringung der beanstandeten Leistungen.
§ 7 Haftung
(1) Wir haften dem:der Auftraggebenden nur für von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
(2) Für leicht fahrlässig verursachte Schäden und Folgeschäden haften wir nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden. Die Haftung ist dabei auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt. Gegenstand unserer Aufträge ist unter anderem die Analyse von sprachlichen Unternehmensdaten. Es werden Vorschläge für Maßnahmen erarbeitet, die vom:von der Auftraggebenden ergriffen werden können. Die Verantwortung für die Durchführung dieser Maßnahmen und ihrer Konsequenzen liegt ausschließlich bei unseren Auftraggebenden.
(3) Wir erbringen unsere Leistungen auf der Grundlage unserer Auftraggebenden oder deren Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Diese Daten werden lediglich auf Plausibilität überprüft. Die Gewähr der sachlichen Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten liegen bei unseren Auftraggebenden.
§ 8 Verpflichtung zur Verschwiegenheit und Loyalität
(1) Unser Team und die hinzugezogenen Personen verpflichten sich über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den:die Auftraggebende:n bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den:die Auftraggebende:n als auch auf Geschäftsbeziehungen.
(2) Nur der:die Auftraggebende kann uns von unserer Schweigepflicht entbinden.
(3) Wir werden Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse unserer Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des:der Auftraggebenden aushändigen.
(4) Die Schweigepflicht unseres Teams und beigezogener Personen gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrages. Ausgenommen sind Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht.
(5) Wir sind befugt, uns anvertraute, personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrages zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Wir gewährleisten, gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes, uns zur Wahrung des Datengeheimnisses zu verpflichten.
(6) Die Parteien verpflichten sich gegenseitig zur Loyalität. Sie unterlassen insbesondere die Einstellung oder Beschäftigung von Mitarbeiter*innen oder ehemaligen Mitarbeiter*innen des:der anderen. Diese Treuepflicht gilt auch vor Ablauf von 12 Monaten nach beendeter Auftragsdurchführung.
§ 9 Honoraranspruch
(1) Wir haben als Gegenleistung zur Erbringung der Beratungs- und Dienstleistung Anspruch auf Bezahlung eines Honorars durch den:die Auftraggebende:n. Die Höhe dieses Honorars wir vor der Auftragserteilung mit dem:der Auftraggebenden vereinbart. Wir haben neben unserer Honorarforderung Anspruch auf Vergütung unserer Auslagen.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist das Honorar zu 50% bei Auftragserteilung, zu 30% während der Bearbeitung des Auftrages und zu 20% nach Abschluss des Auftrages unter Aufrechnung der Auslagen fällig.
(3) Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind ohne Abzüge zahlbar. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist allen Preisangaben hinzuzurechnen und wird von uns gesondert ausgewiesen.
(4) Wird die Ausführung des Auftrages nach der Auftragserteilung durch den:die Auftraggebende:n verhindert, so bleibt unser Anspruch auf das vereinbarte Honorar bestehen.
(5) Bei einer Absage ab sieben Tagen vor dem vereinbarten Termin wird ein Ausfallhonorar von 80% des vereinbarten Honorars berechnet.
(6) Beanstandungen der Arbeiten der LUB GmbH berechtigen nicht zur Zurückhaltung einer uns zustehenden Vergütung. Natürlich bemühen wir uns, beanstandete Ergebnisse, die in unserer Zuständigkeit und Macht liegen, zur Zufriedenheit unserer Auftraggebenden abzuwickeln.
§ 10 Zahlungsmodalitäten
(1) Ist nichts anderes vereinbart, beläuft sich das Zahlungsziel auf 14 Tage.
§ 11 Beanstandungen
(1) Beanstandungen einer Rechnung werden nur dann berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 8 Kalendertagen nach Rechnungsdatum in schriftlicher Form an uns gerichtet werden. Wird innerhalb dieser Frist keine Beanstandung in der oben angegebenen Form eingereicht, wird stillschweigendes Einverständnis des:der Auftraggebenden mit der Rechnung und ihrem Inhalt vorausgesetzt.
(2) Die Beanstandung einer Rechnung entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung innerhalb des vorgegebenen Zeitraums.
§ 12 Höhere Gewalt
Ergebnisse höhere Gewalt, die die Leistungen wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung ihrer Leistungen um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.
§ 13 Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
(1) Für den Auftrag und seine Durchführung gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand, soweit zulässig, ist Mannheim.